Mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (BGBl I 2015/160) wurde ua das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen geändert und NGOs ab 2016 die Möglichkeit zur Anerkennung als Quasi-Internationale Organisation (QuIO) eingeräumt. Die Anerkennung des Status einer QuIO gewährt eine Reihe von abgabenrechtlichen Privilegien. So sieht § 7 Abs 4 des Gesetzes ua vor, dass die Organisationen von der Kommunalsteuer befreit sind und die Arbeitnehmer der Organisation von der Einkommensteuer auf Aktivbezüge (Gehälter, Bezüge und sonstige Vergütungen) befreit sind, die sie für ihre Dienste von dieser Organisation in Bezug auf ihre amtliche Tätigkeit erhalten. Welche Organisationen im Kalenderjahr 2016 die Voraussetzungen für die Anerkennung des Status einer QuIO erfüllen, wurde nun in der VO BGBl II 2016/168 festgestellt.