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Pauschale Endbesteuerung von Aushilfskräften

In aller KürzeBearbeiterin: Sabine SadloARD 6504/1/2016 Heft 6504 v. 30.6.2016

Im Zuge der am 21. 6. 2016 im Ministerrat erzielten politischen Einigung auf ein "Wirtschafts- und Vereinspaket" sind nicht nur Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht, sondern auch für temporäre Aushilfen geplant. Dabei sollen ab 2017 Steuern und Abgaben auf rund 30 % gekürzt und pauschaliert werden. Die kurzfristige Aushilfe (zB Unterstützung beim Hochzeitsfest im Ort) durch Vollversicherte an jeweils maximal 18 Tagen pro Kalenderjahr soll nach dem Vorhaben der Regierung durch den Wegfall von Nachzahlungen an Finanzamt und Sozialversicherung im Folgejahr und Abgabensenkung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erleichtert werden. Das Modell soll mit Ende 2019 gesetzlich befristet sein und Ende 2018 durch den Hauptverband evaluiert werden. Die Maßnahme soll einen Anreiz setzen, Aushilfskräfte nicht "schwarz" zu beschäftigen. Für den Dienstgeber sollen nur Beiträge nach dem DAG (16,4 %, wenn in einem Monat die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird) anfallen, nicht hingegen die weiteren Lohnnebenkosten (UV, KommSt, DB, DZ). Die Dienstnehmerbeiträge nach § 53a ASVG sollen aufrecht bleiben und direkt vom Dienstgeber abgeführt werden. Darüber hinaus soll das Bruttoentgelt grundsätzlich steuerfrei bleiben, um einen höheren Nettolohn zu gewährleisten. (Quelle: www.oevp-sbg.at/news )

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