IESG: § 1
ABGB: § 879
Hat eine Arbeitnehmerin im Wissen um die drohende Insolvenz des Unternehmens der einvernehmlichen Auflösung ihres Dienstverhältnisses und dem gleichzeitigen Abschluss eines neuen Dienstverhältnisses zugestimmt, mit dem Ziel, die Beendigungsansprüche zur Kostenreduktion als Teil des Sanierungskonzepts auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds auszulagern, ist die spätere Geltendmachung von Insolvenz-Entgelt für die Beendigungsansprüche als sittenwidrig zu qualifizieren. Von einem typischen Arbeitnehmer wäre in der konkreten Situation zu verlangen gewesen, dass er mit dem Dienstgeber über eine Änderungskündigung (ohne Liquidierung der Beendigungsansprüche) verhandelt. Es liegt somit eine sittenwidrige Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds vor.