Im Nationalrat wurde am 18. 5. 2016 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen. Der in den Jahren 2014 und 2015 gewährte Bonus für Handwerkerleistungen, mit dem vor allem auf die Schwarzarbeit am Bau reagiert wurde, wird ab Juni 2016 - und falls konjunkturell erforderlich auch im Jahr 2017 - weiter angeboten. Der Mitteleinsatz ist mit 40 Mio € für 2016 und 2017 begrenzt, der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber ist mit jährlich € 600,- beschränkt. Aufgrund der mittlerweile gültigen Registrierkassenpflicht für Handwerker können nunmehr auch bar gezahlte Handwerkerleistungen mit einem Zuschuss von 20 % der Kosten gefördert werden.