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Beitragssatz bei Selbstversicherung in KrV für pensionierten Rechtsanwalt

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6499/16/2016 Heft 6499 v. 20.5.2016

ASVG: § 16, § 77

VwGH 24. 2. 2016, Ro 2014/08/0018

Personen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, können sich, solange ihr Wohnsitz im Inland gelegen ist, in der Krankenversicherung selbst versichern (§ 16 ASVG). Der Beitragssatz beträgt dabei gemäß § 77 ASVG 7,55 %.

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