ASVG: § 18b, § 225 Abs 1 Z 3
VwGH 4. 11. 2015, Ro 2015/08/0022
Die Klägerin stellte im Februar 2015 einen Antrag auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege ihres Kindes, für das ab 1. 1. 2013 Pflegegeld der Stufe 6 gewährt wurde. Die Pensionsversicherungsanstalt erkannte den Anspruch ab 1. 2. 2014 an, für die Zeit bis 31. 1. 2014 lehnte sie den Antrag mit der Begründung ab, dass Beiträge zur Selbstversicherung nur für Beitragszeiträume entrichtet werden könnten, welche nicht mehr als 12 Monate vor der Antragstellung lägen. Die gegen den Bescheid gerichtete Beschwerde hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Der VwGH hat nun Folgendes erwogen: