In der Rubrik "Antworten auf die häufigsten Fragen aus dem Seminar- und Beratungsalltag" wird die Wochenendruhe thematisiert. Zunächst werden die Begriffe Wochenendruhe, Wochenruhe und Ersatzruhe definiert und voneinander abgegrenzt, ehe dargestellt wird, wie der 36-Stunden-Zeitraum der Wochenendruhe zu berechnen ist bzw von wann der 36-Stunden-Zeitraum zurückzurechnen ist. Dabei sei bei fixen Arbeitszeiten grundsätzlich vom vorgesehenen Arbeitsbeginn zurückzurechnen. Nach Ansicht von Haas ist jedoch dann der tatsächliche Arbeitsbeginn maßgeblich, wenn der Arbeitsbeginn vereinbarungsgemäß vorverlegt wurde. Bei Gleitzeit sei der Beginn der fiktiven Normalarbeitszeit maßgeblich. Nur im Sonderfall, dass der Arbeitnehmer tatsächlich vor Beginn der fiktiven Normalarbeitszeit zu arbeiten beginnt, sei der tatsächliche Arbeitsbeginn maßgeblich.