Um in Abgabenverfahren rasch die notwendigen Informationen (zB betreffend Schwarzgeldumsätze oder andere Finanzdelikte) verfügbar zu haben, wurde - als Teil der "Steuerreform 2015/2016" - die Durchbrechung des Bankgeheimnisses um abgabenrechtliche Verfahren erweitert und ein neues "Kontenregister" sowie Meldeverpflichtungen von Kapitalabflüssen eingeführt (BGBl I 2015/116). Auf Grundlage der im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz bzw im Kapitalabfluss-Meldegesetz enthaltenen Ermächtigung für den BMF, das Verfahren der Übermittlung bzw der Auskunftserteilung im Wege von FinanzOnline in organisatorischer und technischer Hinsicht zu regeln, wurden nun die folgenden Verordnungen erlassen: