EStG: § 16 Abs 1, § 26 Z 4
BFG 12. 10. 2015, RV/5101730/2014
Gegenständlich liegt eine Dienstreise iSd § 26 EStG vor. Der Beschwerdeführer ist über Auftrag seines Arbeitgebers ins Ausland gereist, um dort bei einem Kunden ein Gerät in Betrieb zu nehmen. Die Reisekosten wurden vom Dienstgeber des Beschwerdeführers übernommen, wobei ein Economy Ticket bezahlt wurde. Den Aufpreis für ein Ticket in der Business Class jeweils für den Hin- und Rückflug iHv insgesamt € 4.709,- trug der Beschwerdeführer selbst. Strittig ist nunmehr die Frage, ob dieser Betrag für die teurere Buchungsklasse Werbungskosten gemäß § 16 EStG darstellt. Nach Ansicht des Finanzamts würden die Upgrade-Kosten unter das private Vergnügen des Beschwerdeführers fallen. Diese Ansicht wird vom BFG nicht geteilt: