Die Autoren zeigen auf, dass der Anwendungsbereich der primären Begünstigung der Verköstigung am Arbeitsplatz (§ 3 Abs 1 Z 17 Satz 1 EStG) durch die "nachteilige" Neuinterpretation des Arbeitsplatzbegriffs in Rz 93 LStR mit dem Wartungserlass 2015 massiv eingeschränkt sein könnte. Denn die enge Begriffsauslegung (Gleichsetzung des Arbeitsplatzes mit dem Betrieb) würde jedenfalls zum Verlust der Steuerfreiheit führen, wenn die Kantine außerhalb des Betriebsgeländes läge. Darüber hinaus könnten auch die Verpachtung der eigenen Werksküche sowie die Abgabe von Speisen oder Getränken an fremde Dritte jetzt für die Steuerfreiheit schädlich sein.