Social Media-Dienste wie Facebook oder Twitter ermöglichen es Unternehmen, mit den Kunden direkt in Kontakt zu treten, was zahlreiche rechtliche Risiken birgt, va im Bereich des UWG und des Urheberrechts. Aus Gründen der arbeitsrechtlichen Compliance sollten in alle Dienstverträge Regelungen aufgenommen werden zwecks Klarstellung, dass Social Media Accounts, die für Zwecke des Unternehmens angelegt werden, ausschließlich dem Unternehmen gehören. Ein Dienstvertrag könnte auch vorsehen, dass private Twitter-Accounts nicht zu beruflichen Zwecken verwendet werden dürfen, sondern hierfür neue Accounts anzulegen sind, die aber nur dem Arbeitgeber gehören.