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Sperrfrist nach Rückziehung einer Klage auf Invaliditätspension

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6490/19/2016 Heft 6490 v. 18.3.2016

ASVG: § 362

OGH 15. 12. 2015, 10 ObS 88/15m

Die Bestimmung des § 362 ASVG idF BGBl I 2015/2 sieht in den Fällen, in denen ua eine abweisende Entscheidung über einen Antrag auf Zuerkennung einer Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit ergangen ist bzw ein solches Verfahren durch Klagsrückziehung endete, vor, dass während einer Frist von 18 bzw 12 Monaten ein neuerlicher Antrag zurückzuweisen ist, wenn keine wesentliche Änderung der zuletzt festgestellten Minderung der Arbeitsfähigkeit glaubhaft bescheinigt wird.

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