Der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping dienen auch Änderungen im Vergaberecht, die kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Die Novelle, die mit 1. 3. 2016 in Kraft tritt, sieht ua die verpflichtende Verankerung des "Bestangebotsprinzips" als Zuschlagsprinzip für bestimmte Konstellationen samt begleitenden Regelungen für Subvergaben und vertiefte Angebotsprüfung vor. Außerdem wird die Information und damit die Kontrollmöglichkeit des Auftraggebers im Hinblick auf die Unternehmer, die bei Ausführung des Auftrags tatsächlich eingesetzt werden, gestärkt und die verpflichtende Einholung einer Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB durch den Auftraggeber iZm der Beurteilung der Befugnis bzw der beruflichen Zuverlässigkeit gesetzlich verankert. (BGBl I 2016/7)