In der aktuellen Session prüft der VfGH ausgehend von drei Individualanträgen ua auch die Zulässigkeit der Registrierkassenpflicht. Eine - nebenberufliche - Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und eine Tischlerei machen einen Eingriff in die Grundrechte auf Unverletzlichkeit des Eigentums und Freiheit der Erwerbsbetätigung geltend; der finanzielle Aufwand für den Einzelnen durch die neue gesetzliche Verpflichtung sei "unverhältnismäßig". Der Taxiunternehmer führt überdies an, dass ein Taxameter mit Registrierkassenfunktion derzeit noch nicht am Markt erhältlich sei, weshalb er jeweils ein zusätzliches Kassensystem anschaffen müsse. Ob die Entscheidung der Höchstrichter noch in der bis 12. 3. 2016 andauernden Session getroffen wird, bleibt abzuwarten.