ASVG: § 4 Abs 2
VwGH 17. 12. 2015, 2013/08/0222
Bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG, kommt - anders als im Falle einer Tätigkeit aufgrund eines freien Dienstvertrages iSd § 4 Abs 4 ASVG - in Fällen, in denen erst die Übernahme einer konkreten Arbeitsverpflichtung eine Arbeitspflicht begründet, kein durchgehendes, jedoch eventuell ein tageweises oder periodisch wiederkehrendes Dienstverhältnis in Frage.