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Entlassung des BR-Mitglieds wegen Aufforderung zu Ungehorsam

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6486/9/2016 Heft 6486 v. 18.2.2016

ArbVG: § 122 Abs 1 Z 3

OLG Wien 28. 9. 2015, 8 Ra 94/15z

Der Arbeitgeber begehrt die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wegen Untreue. Das BR-Mitglied hat einem Buslenker, der sich schon längere Zeit darüber beschwerte, dass seine Mehrleistungen vom Arbeitgeber nicht abgegolten werden, in einem WhatsApp-Chat, und für zwei weitere Mitglieder des Betriebsrats ersichtlich, geraten, eine der kommenden Fahrten "wegen Übelkeit" ausfallen zu lassen, somit einen sogenannten "Kursausfall" zu provozieren. Obwohl der Buslenker dieser "Empfehlung" nicht nachkam, sprach der Arbeitgeber nach Bekanntwerden des Inhalts des WhatApp-Chats die Entlassung des BR-Mitglieds aus.

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