In einer Information des BMF (Info des BMF vom 3. 2. 2016, BMF-010216/0001-VI/6/2016) wird die Rechtsansicht des BMF iZm wichtigen Fragen beim Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit wiedergegeben. Näher behandelt werden nicht nur die Voraussetzungen betreffend Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, sondern va die Einkommensermittlung bei Beginn und Ende der Steuerbefreiung. Der Volltext dieser BMF-Info ist unter Eingabe der genannten Geschäftszahl unter http://findok.bmf.gv.at/findok/ abrufbar.