Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 eingeführten Abzugsverbote für "Managergehälter" und (hohe) freiwillige Abfertigungen wurden mit dem EStR-Wartungserlass in die EStR eingearbeitet. Damit die Abzugsverbote im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung korrekt umgesetzt werden, muss die Personalverrechnung im Fall des Vorliegens von sehr hohen Entgelten detaillierte Gehalts- und Rückstellungsdaten für jeden betroffenen Arbeitnehmer zur Verfügung stellen. Die Autorin fasst die wichtigsten Informationen zu den Abzugsverboten zusammen und weist darauf hin, dass hier eine Zusammenarbeit von Gehaltsverrechnung und Rechnungswesen erforderlich ist, va was die Ermittlung der Abzugsfähigkeit im Zusammenhang mit Sachbezügen und mit der Bildung und Auflösung von Personalrückstellungen betrifft.