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Wichtige Zinssätze ab 1. 1. 2016

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6485/4/2016 Heft 6485 v. 11.2.2016

Wichtige Zinssätze ab 1. 1. 2016:

Verzugszinsen für Beitragsrückstände (§ 59 ASVG)

7,88 %

Anspruchszinsen für Abgabenschulden (§ 205 BAO)

1,88 %

Stundungszinsen für Abgabenschulden (§ 212 BAO)

4,38 %

Aussetzungszinsen für Abgabenschulden (§ 212a BAO)

1,88 %

Beschwerdezinsen für Abgabenschulden (§ 205a BAO)

1,88 %

Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe (§ 9 BEinstG)

3,88 %

Zinsen für Forderungen aus dem Dienstverhältnis (§ 49a ASGG)

9,08 %

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