Bis spätestens 29. 2. 2016 sind die Lohnzettel Finanz/SV für alle am Ende des Kalenderjahres 2015 beschäftigten Dienstnehmer (auch für geringfügig Beschäftigte) via ELDA zu übermitteln. Für freie Dienstnehmer ist dem Finanzamt via ELDA die Mitteilung gemäß § 109a EStG anstelle des Lohnzettels Finanz zu übermitteln. Zusätzlich zu dieser Meldung ist ein Lohnzettel SV zu erstatten. Ebenfalls bis spätestens Ende Februar ist die Schwerarbeitsmeldung 2015 zu erstatten.