EStG: § 16 Abs 1 Z 6, § 35
VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0197
Wurde einem Steuerpflichtigen vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - aufgrund eines schweren Defekts am Vorfuß und einer Lungenkrankheit - ein Grad der Behinderung von 70 % und die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bescheinigt (Zusatzeintrag im Behindertenpass) und auf dieser Grundlage eine Bescheinigung gemäß § 29b StVO ausgestellt ("Parkausweis"), kann ihm - solange er über die Bescheinigung gemäß § 29b StVO verfügt - der (für Körperbehinderte mit eigenem Kfz vorgesehene) Freibetrag von € 190,- monatlich nicht versagt werden (vgl § 3 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen), auch wenn er gleichzeitig Ausdauersport wie Nordic Walking, Bergwandern und Jogging auf hohem Niveau betreibt.