ASGG: § 54 Abs 2
OGH 26. 11. 2015, 9 ObA 84/15s
In den diversen für Angestellte des ORF geltenden und die Entlohnung regelnden Kollektivverträgen und freien Betriebsvereinbarungen sehen die im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen vor, dass für die Gehaltseinstufung keine Beschäftigungs- oder Studienzeiten vor dem (vollendeten) 19. Lebensjahr als Vordienstjahre zur Anrechnung herangezogen werden.