KV-Arbeitskräfteüberlassung: Pkt IX
OGH 25. 11. 2015, 8 ObA 82/15i
Im Revisionsverfahren ist strittig, ob die Kläger, die beide über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fleischer verfügen und in einem fleischverarbeitenden Betrieb beim Zerteilen von Schweinen eingesetzt waren, nach dem anzuwendenden KV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in die Beschäftigungsgruppe C (= qualifizierter Arbeitnehmer) oder D (Facharbeiter) einzustufen waren.