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KV-Arbeitskräfteüberlassung: Mindestlohn und Zulagen für an ein Krankenhaus überlassene Arbeiter

RechtsprechungArbeitsrechtARD 6482/8/2016 Heft 6482 v. 21.1.2016

KV-Arbeitskräfteüberlassung: Abschnitt VII, IX

ASGG: § 54 Abs 2

Werden von einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser Arbeiter als Abteilungshelfer an ein Krankenhaus im öffentlichen Dienst überlassen, so steht den überlassenen Abteilungshelfern nach dem KV-Arbeitskräfteüberlassung der Mindestlohn/Grundlohn nach Abschnitt IX/1 des KV für 40 Wochenstunden Normalarbeitszeit ohne Anrechnung der Gefahrenzulage und der Schmutzzulage nach dem auf das Krankenhaus anzuwendenden Nebengebührenkatalog (hier: des Magistrats der Stadt Wien) zu. Diese Zulagen sind nach Abschnitt XIV/2 des KV in der monatlichen Lohnabrechnung gesondert auszuweisen.

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