Das jüngst in Kraft getretene Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 (BGBl I 2015/152, ARD 6480/7/2016) sieht wesentliche Änderungen des Arbeitsvertragsrechts und des Arbeitszeitrechts vor, die großteils mit 1. 1. 2016 (und teilweise mit 29. 12. 2015) wirksam wurden. Die Änderungen wurden von Arbeitnehmerseite und Gewerkschaft aufgrund des damit verbundenen, erhöhten "Schutzstandards" sehr positiv aufgenommen, bringen aber in einzelnen Punkten auch mehr Flexibilität für Arbeitgeber. Der folgende Beitrag soll nicht nur über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes informieren, sondern vor allem erläutern, welche konkreten Folgen diese Änderungen in der Praxis haben, und Hinweise geben, worauf in diesem Zusammenhang nunmehr in Arbeitsbeziehungen besonders zu achten ist.