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Unfall eines Schülers bei Chemieversuch in der Freizeit - kein UV-Schutz

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6479/13/2015 Heft 6479 v. 30.12.2015

ASVG: § 175 Abs 4

Beschäftigt sich ein Internatsschüler in seiner Freizeit und ohne Bezug zum Unterricht hobbymäßig mit chemischen Versuchen und kommt es dabei zu einer Explosion, bei der er schwer verletzt wird, steht der Unfall des Schülers wegen des fehlenden inneren Zusammenhangs zum Schulbesuch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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