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Unfall bei Einstieg ins Wohnhaus über Fenster im 1. Stock - kein UV-Schutz

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6479/12/2015 Heft 6479 v. 30.12.2015

ASVG: § 175

Wer auf dem Heimweg von der Arbeit wegen einer abgebrochenen Türschnalle sein Haus nicht betreten kann und deshalb versucht, mit Hilfe einer Leiter durch ein Fenster im ersten Stock in das Hausinnere zu gelangen, und dabei von der Leiter fällt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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