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Resch, Kollektivvertragliche Verschlechterungen aus Anlass eines Betriebsübergangs, ecolex 2015, 992

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6478/21/2015 Heft 6478 v. 16.12.2015

Im Fall eines KV-Wechsels bei einem Betriebsübergang kommt es zu einer vollständigen Ablösung des Veräußerer-KV durch den Erwerber-KV, nur hinsichtlich des Entgelts gibt es eine Schutzbestimmung. Insbesondere bei Firmen-KV werden gelegentlich spezielle Sonderregelungen für einen konkreten Betriebsübergang geschaffen. Der Autor erklärt zunächst, dass die KV-Parteien eine einmal geschaffene Rechtsposition auch zu Lasten des Betroffenen - mit den Einschränkungen der sachlichen Begründbarkeit und Verhältnismäßigkeit - ändern können. Dann analysiert er die Problematik aus Sicht der Betriebsübergangs-RL und kommt zu dem persönlichen Schluss, dass jedenfalls eine Regelungslücke in Bezug auf verschlechternde KV-Bestimmungen aus Anlass eines Betriebsübergangs bestehe. Resch hält zusammengefasst fest, dass in Bezug auf die Altbelegschaft verschlechternde KV-Bestimmungen aus Anlass eines Betriebsübergangs nur aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen, sachlich gerechtfertigt seien. Fehle es an einer solchen sachlichen Rechtfertigung, sei eine für die Altbelegschaft geschaffene verschlechternde KV-Regelung gemäß § 879 ABGB teilnichtig.

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