Der Beitrag erklärt die unterschiedlichen Grundsätze, die bei Nachzahlungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume steuer- und sv-rechtlich zu beachten sind. Die Autorin weist ua darauf hin, dass Nachzahlungen für das Vorjahr, die nach dem 15. 2. des Folgejahres geleistet werden, steuerrechtlich im Monat der Auszahlung und sv-rechtlich im Monat der Anspruchsentstehung zu berücksichtigen sind, die Zahlung in der Lohnverrechnung also in zwei Monaten verarbeitet werden muss.