AuslBVO: § 1 Z 10
Der Begriff der "Au-pair-Kraft" wird in § 49 Abs 8 ASVG im Zusammenhang mit der Berechnung des sozialversicherungsrechtlichen Entgelts gesetzlich definiert. Diese Begriffsbestimmung ist angesichts des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung auch dem Begriff "Au-pair-Kraft" iSd § 1 Z 10 AuslBVO zugrunde zu legen.