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Antrag erst nach Pensionsantritt: Selbstversicherung wegen Pflege eines behinderten Kindes?

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6474/9/2015 Heft 6474 v. 19.11.2015

ASVG: § 18a, § 669 Abs 3

BVwG 16. 7. 2015, W145 2109608-1

Die Beschwerdeführerin bezieht seit 1. 7. 2011 eine Alterspension. Am 6. 3. 2014 stellte sie einen Antrag auf Selbstversicherung gemäß § 18a ASVG iVm § 669 Abs 3 ASVG in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege ihres am 5. 11. 1981 geborenen und mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes, für das ab 1. 1. 2013 Pflegegeld der Stufe 5 gewährt wird. Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte den Antrag ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen:

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