Mit BGBl II 2015/329 wurde vom BMASK die Liste jener Mangelberufe neu kundgemacht, in denen Ausländer im Jahr 2016 als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können. Folgende Berufe wurden für das Jahr 2016 als Mangelberufe definiert: Fräser; Dreher; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau; Dachdecker; Diplomingenieure für Maschinenbau; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik; Diplomingenieure für Starkstromtechnik; Diplomierte Krankenpfleger und Krankenschwestern, die ihre im Nostrifikationsbescheid des Landeshauptmannes vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bis Ende 2015 begonnen haben. Die Fachkräfteverordnung 2016 gilt ab 1. 1. 2016 für Anträge auf Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot - Karte", die bis zum 5. 11. 2016 gestellt werden.