Wer sich auf Facebook, Twitter & Co etwa negativ über den Chef äußert oder "Hass-Postings" in die Welt setzt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung rechnen. Die Autoren zeigen auf, welche Art von Postings letztlich zum "Jobkiller" werden können. Dazu zählen va der Verrat von Betriebsgeheimnissen, die Beleidigung von Vorgesetzten, das Posten von Beiträgen oder Fotos, die die Echtheit eines Krankenstandes anzweifeln lassen, oder das Verbreiten von "Hass-Postings". Eine fristlose Entlassung wegen "Hass-Postings" kommt nach Ansicht der Autoren va dann in Frage, wenn das Posting mit der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, von einer Führungskraft erstellt wurde oder einen schweren oder wiederholten Verstoß gegen Firmen-Weisungen darstellt.