EFZG: § 4
OLG Wien 25. 6. 2015, 9 Ra 38/15x
Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer die Verlängerung seines Krankenstandes nicht gemeldet und wurde während des Krankenstandes fristlos entlassen. Die Unrechtmäßigkeit dieses Vorgehens des Arbeitgebers wurde nun vom OLG Wien bestätigt: