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BFG: Teilabfindung des Pensionsanspruchs eines Rechtsanwaltes

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6470/17/2015 Heft 6470 v. 22.10.2015

EStG: § 67 Abs 4 Teilstrich 1

Wird einem Rechtsanwalt nach Erreichen des 65. Lebensjahres (auf seinen Antrag hin) von der Rechtsanwaltskammer eine Teilabfindung seiner Altersrente iHv 50 % des Kontostandes (hier: € 18.624,48) ausgezahlt, kann der Abfindungsbetrag mit dem begünstigten Steuersatz gemäß § 67 Abs 4 Teilstrich 1 EStG versteuert werden.

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