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Verschlechterungsverbot im sozialgerichtlichen Verfahren

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6470/12/2015 Heft 6470 v. 22.10.2015

ASGG: § 71 Abs 2

Enthält der durch Klage angefochtene Bescheid des Pensionsversicherungsträgers auch den Ausspruch, dass der Versicherte vorübergehend invalid sei und er Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung habe, gilt dies auch bei gegenteiligen Beweisergebnissen im sozialgerichtlichen Verfahren als vom Pensionsversicherungsträger unwiderruflich anerkannt.

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