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Sicherheitsfachkraft - Anspruch auf Zulage während Dienstfreistellung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6470/8/2015 Heft 6470 v. 22.10.2015

ASchG: § 73

ABGB: § 1154

Wird einem Arbeitnehmer für seine Tätigkeit im Unternehmen als Sicherheitsfachkraft ein zusätzliches Entgelt gewährt, gebührt dieser Gehaltsbestandteil - bei Fehlen einer anderslautenden Vereinbarung - auch für Zeiten, in denen die Sicherheitsfachkraft auf Urlaub ist oder seitens des Arbeitgebers vom Dienst freigestellt wurde.

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