Der Beitrag behandelt die nach der österreichischen Rechtsordnung bestehenden Möglichkeiten, um compliance-spezifische Verpflichtungen für Arbeitnehmer einzuführen. In Frage kommen dabei das Weisungsrecht, die vertragliche Vereinbarung, die Betriebsvereinbarung und auch der Kollektivvertrag. Der Autor zeigt auf, dass jedes dieser Instrumente Vor- und Nachteile hat und eine Einführung über ausschließlich ein Instrument meist an rechtlichen und auch an praktischen Hürden scheitern wird. Je nach dem gewünschten Inhalt einer konkreten Compliance-Richtlinie müsse für den jeweiligen Einzelfall entschieden werden, welches Implementierungsinstrument sich am besten eigne. Der Arbeitgeber werde häufig mehrere Instrumente einsetzen müssen (zB Einführung bestimmter Regelungen über Weisungen und daneben Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Umsetzung weiterer Regelungen).