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Alleinerziehende Mutter - häusliches Arbeitszimmer nicht abzugsfähig

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6469/19/2015 Heft 6469 v. 15.10.2015

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit d, § 34 Abs 7

Dient das häusliche Arbeitszimmer einer Alleinerzieherin dazu, den gegenüber ihrem Sohn bestehenden Betreuungspflichten bestmöglich nachkommen zu können, sind die Aufwendungen für dieses Zimmer nicht abzugsfähig, wenn ihr auch beim Arbeitgeber ein jederzeit zugänglicher Arbeitsraum zur Verfügung stünde und das Zimmer auch nach der Art der Tätigkeit nicht notwendig wäre.

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