Der Beitrag behandelt mögliche arbeitsrechtliche Fragen iZm dem Schulanfang. Ob am ersten Schultag eines Tafelklasslers ein Anspruch auf bezahlte Freizeit besteht, wird von den Autoren für die unbedingt notwendige Zeit (dh Begleitung am Schulweg und Anwesenheit bei der "Einschulung") als Ausfluss der familiären Beistandspflicht grundsätzlich bejaht. Bei der Frage, ob Eltern auch Anspruch haben, ihr Kind während der Arbeitszeit auf dem Schulweg begleiten zu dürfen, sei hingegen ein strenger Maßstab anzulegen. Ein Dienstverhinderungsgrund liege nur vor, wenn die Begleitung zwingend notwendig sei und andere zumutbaren Alternativen (zB Begleitung durch andere Personen) nicht bestehen. Ein Unfall auf einem "schulbedingten" Umweg zur Arbeitstätte stehe auch unter dem Schutz der Unfallversicherung. Ausdrücklich klar stellen die Autoren, dass die Mitnahme von Büromaterial für die Kinder selbst bei geringem Wert (zB Post-it’s, Kugelschreiber, Stifte, Büroklammern, Papier) ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Gleiches gelte auch für privates Kopieren am Arbeitsplatz, da es sich hierbei ebenfalls um eine rechtswidrige Aneignung von fremden Materialien handle.