AngG: § 27
Tritt ein Flugbegleiter im Flughafengebäude eine verschlossene Garderobentüre mit den Füßen ein, weil sich die mit einem Magnetschloss versperrte Türe nicht öffnen ließ, rechtfertigt dieses Verhalten angesichts seiner Tätigkeit als Flugbegleiter in einem sensiblen Bereich die Entlassung.