Im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen 2013 haben die KV-Partner der Elektro- und Elektronikindustrie mit der sogenannten "Freizeitoption" eine neue Gestaltungsmöglichkeit für die Umsetzung der Ist-Erhöhung eingeführt. Damit kann ein Teil oder die gesamten Erhöhung der Ist-Gehälter (Ist-Löhne) in zusätzliche Freizeit umgewandelt werden. Voraussetzung ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung sowie eine einzelvertragliche Vereinbarung mit dem interessierten Arbeitnehmer. Der Autor legt kurz die Merkmale dieses Gestaltungsinstruments dar und schildert erste Praxiserfahrungen. Nach Lang habe sich gezeigt, dass nicht wie gedacht hauptsächlich jüngere Mitarbeiter diese Gestaltungsoption in Anspruch nehmen, sondern ist Hauptnutznießer primär die Altersgruppe der Über-40-Jährigen. Weiters habe sich gezeigt, dass die Freizeitoption durchaus Auswirkungen auch auf andere Personalsteuerungsinstrumente habe, die es zu beachten gäbe, um die positiven Effekte nicht ins Gegenteil zu verkehren. So werde etwa das Nachvollziehen der individuellen Lohn- und Gehaltsentwicklung bei Mitarbeitern herausfordernder, da eine Vergleichbarkeit zwischen Arbeitnehmer, die die Freizeitoption einmal oder mehrmals in Anspruch genommen haben, mit solchen in gleicher Funktion, die dies nicht getan haben, eine Berücksichtigung dieses Umstands erfordere. Auch dürfe man die Entwicklung der Mehrleistungen bei Mitarbeitern mit Freizeitoption nicht außer Acht lassen.