RL 2008/104/EG : Art 4
EuGH 17. 3. 2015, C-533/13, AKT
Nach Art 4 Abs 1 der RL 2008/104/EG (Leiharbeit-RL) sind "Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit ... nur aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt; hierzu zählen va der Schutz der Leiharbeitnehmer, die Erfordernisse von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Notwendigkeit, das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes zu gewährleisten und eventuellen Missbrauch zu verhüten".