EStG: § 29 Z 3
Verpfändet ein Steuerpflichtiger aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage einer AG, an der er mittelbar beteiligt ist, einmalig GmbH-Anteile zur Besicherung von Krediten zugunsten der AG und erhält er von dieser dafür eine fremdübliche Avalprovision (hier: iHv € 134.409,-), so stellt die Verpfändung eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG dar und die Avalprovision ist daher unter "sonstige Einkünfte" zu erfassen.