vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Irrtümlich geleistete BV-Beiträge - Rückforderung beim Dienstnehmer?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6464/8/2015 Heft 6464 v. 10.9.2015

BMSVG: § 14, § 17

ASVG: § 69

Hat der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer irrtümlich Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse eingezahlt, obwohl der Arbeitnehmer dem System Abfertigung Alt unterlag, kann er die Beiträge nicht vom Arbeitnehmer zurückfordern. Der Arbeitnehmer ist durch die rechtsirrig erfolgten Beitragszahlungen nämlich nicht bereichert, weil die BV-Kasse ihm gegenüber keine Leistung erbracht hat. Mangels einer Leistungspflicht des Arbeitgebers ist der Arbeitnehmer gegenüber der Vorsorgekasse auch nicht einmal Anwartschaftsberechtigter.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte