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Voraussetzungen für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6464/2/2015 Heft 6464 v. 10.9.2015

In ihrer Serie "SV in der Praxis" gibt die OÖGKK in ihrem aktuellen Newsletter einen guten Überblick, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit überhaupt Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz in Anspruch genommen werden darf. Die rechtlichen Grundlagen werden auch anhand praktischer Beispiele erläutert und die notwendigen Schritte für den Dienstgeber dargelegt. Quelle: OÖGKK, dg-service line Newsletter Nr. 9/2015; http://dienstgeber.ooegkk.at ➜ Rechtliches)

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