In BGBl II 2015/243 wurde eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung kundgemacht, mit der die ökologische Komponente bei Dienstautos künftig stärker berücksichtigt wird. Dabei kam es gegenüber dem Entwurf (siehe ARD 6449/17/2015) noch zu einigen Änderungen. Eine übersichtliche Darstellung der neuen Rechtslage ab 2016 bezüglich Sachbezug bei Privatnutzung des Dienstwagens bietet Ihnen Birgit Bleyer in einem aktuellen Fachbeitrag in der nächsten Ausgabe des ARD.