ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2
OLG Wien 26. 5. 2015, 9 Ra 13/15w
Nach der Rechtsprechung ist Sozialwidrigkeit nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach etwa sechsmonatiger Arbeitsplatzsuche in seinem bisherigen Beruf ein im Wesentliches adäquates Einkommen zu erzielen vermag (vgl etwa OGH 29. 10. 2013, 9 ObA 125/13t, ARD 6384/7/2014).