Im IT-Bereich fällt die Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und selbstständiger Tätigkeit aufgrund der Besonderheiten der Branche oft besonders schwer. Dementsprechend ergeben sich immer wieder Streitfälle, in denen sich die sv-rechtliche Frage stellt, ob ein ASVG-pflichtversichertes Dienstverhältnis vorliegt oder ob eine IT-Tätigkeit im Rahmen einer selbstständigen und dem GSVG unterliegenden Tätigkeit ausgeübt wird. In einem gemeinsamen Merkblatt haben nun die WKO und die OÖGKK Kriterien ausgearbeitet, bei deren Vorliegen von einer selbstständigen Tätigkeit und keiner Versicherungspflicht nach dem ASVG auszugehen ist (Gewerbeberechtigung, Marktauftritt, mehrere Auftraggeber, Werkvertrag, eigene Betriebsmittel). Das Merkblatt kann unter www.ubit.or.at (Eingabe "Sozialversicherungspflicht" im Suchfeld) heruntergeladen werden.