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Erfindertätigkeit als Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinn

RechtsprechungLohnsteuer und AbgabenBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6460/21/2015 Heft 6460 v. 13.8.2015

EStG: § 23 Z 1

VwGH 27. 5. 2015, Ro 2015/13/0006

Zufallserfindungen führen für sich nicht zu betrieblichen Einkünften. Bedarf es aber nach einem spontan geborenen Gedanken einer weiteren Tätigkeit, um eine Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern, liegt eine planmäßige Erfindertätigkeit vor, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt.

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